Im Bereich des Arbeitsrechts beschäftige ich mich mit allen in Betracht kommenden Themengebieten. In der Praxis vertrete ich Mandanten in Kündigungsschutzverfahren, bei der Durchsetzung einer Überstundenvergütung, Urlaubsabgeltung, Erteilung eines Arbeitszeugnisses, Entfernen einer Abmahnung, außerordentlicher Kündigung, Feststellung der Unwirksamkeit einer Befristung, rückständigem bzw. ausbleibendem Lohn und Gehalt, Vertretung von Mobbing-Opfern, Beratung zu Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, bei Änderungsverträgen und Änderungskündigungen sowie rechtsübergreifend auch bei sozialversicherungsrechtlichen Fragen.
Gerade im Bereich des Arbeitsrechts empfiehlt es sich für Ratsuchende, möglichst zeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen, denn für viele Ansprüche bestehen sehr kurze Fristen für die Geltendmachung. So muss etwa eine Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen ab Zugang der Kündigung eingereicht werden. Andere Ansprüche unterliegen zwar der Regelverjährung von drei Jahren.
Ein wesentlich früherer Rechtsverlust kann jedoch bei wirksamen Ausschluss- bzw. Verfallfristen eintreten. Auch hier empfiehlt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, weil viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten gerichtlich entschieden werden müssen, was mit verhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.
Auch eine Abfindung lässt sich oftmals nur mit Hilfe eines Kündigungsschutzverfahrens erzielen. Die Arbeitgeber machen von der Möglichkeit, eine Abfindung in dem Kündigungsschreiben zu versprechen, kaum Gebrauch. Ein direkter Abfindungsanspruch nach erfolgter Kündigung besteht somit in den seltensten Fällen. Eine Abfindung lässt sich daher oftmals nur im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht durchsetzen.
Wenn Sie sich vorab zum Thema Arbeitsrecht informieren möchten, schauen Sie hier vorbei: www.arbeitsrechte.de