"Schweigen ist Gold" ist der einzige im Strafrecht geltende Grundsatz, wenn man Beschuldigter in einem Strafverfahren ist. Dieser wird jedoch leider oftmals von Beschuldigten nicht beachtet, weil oft nicht rechtzeitig genug anwaltlicher Rat in Anspruch genommen wird. Ein großer Teil der Straftaten spielt sich im verkehrsrechtlichen Bereich ab, sei es die Gefährdung des Straßenverkehrs, die Trunkenheit im Verkehr, das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) oder die Fahrlässige Körperverletzung oder Fahrlässige Tötung. Bei den meisten dieser verkehrsrechtlichen Strafdelikte besteht die Besonderheit, dass ein Fahrverbot verhängt oder der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgen kann. Mit der Verurteilung steht und fällt jedoch nicht nur die Geldstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis.
Eine Verurteilung hat zum Teil noch weitreichende Auswirkungen, über die sich ein Mandant frühzeitig beraten lassen sollte. So sind mit einem Urteil oder einem Strafbefehl eine Eintragung in das Bundeszentralregister, Punkte im Fahreignungsregister, der Regress der Haftpflichtversicherung oder Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde je nach Delikt zu befürchten.
Insgesamt kann somit ein verkehrsrechtiches Strafverfahren zahlreiche gravierende Auswirkungen haben, die bei frühzeitiger anwaltlicher Beratung abgewendet oder gemildert werden können.