Rechtsanwalt Frank Durda Hoyerswerda

Anwaltskanzlei für Bußgeldverfahren in Hoyerswerda

Bußgeldverfahren

Zum Inhalt meiner verkehrsrechtlichen Fachanwaltsausbildung gehören auch die Bußgeld- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren. Häufig handelt es sich um Geschwindigkeitsüberschreitungen, aber auch Abstandsmessungen, Sorgfaltsverstöße bei Unfällen, Benutzen von Mobiltelefonen und mehr werden mit Bußgeldern geahndet. Trotz nahezu jährlich steigender Bußgelder gemäß dem Bugeldkatalog sind die Zahlungen immer noch hinnehmbar. Weitaus folgenschwerer ist in der Regel die Verhängung eines Fahrverbotes, das zwischen einem und drei Monaten liegt. Ein längeres Fahrverbot, das durch Urlaub nicht mehr kompensierbar ist, kann genauso existenzbedrohend werden wie der Entzug der Fahrerlaubnis, der nun beim Erreichen von acht Punkten in dem ab dem 01.05.2014 gültigen Fahreignungsregister erfolgt. Die neue Punktebewertung enthält zwar etwa durch den Wegfall der Überliegefristen auch Erleichterungen, stellt jedoch in der Gesamtbetrachtung eine deutliche Verschärfung dar.

Aufgabe meiner anwaltlichen Tätigkeit ist es hier in erster Linie, eine Einstellung des Bußgeldverfahrens zu erzielen. Es sind jedoch auch andere Erfolge denkbar, wie etwa der Wegfall des Fahrverbotes. In jedem Falle sollten bei Mehrfachverstößen die Voreintragungen erfragt werden, um im Rahmen des Bußgeldmandats auch die Punkte im Fahreignungsregister und drohende Neueintragungen im Auge zu behalten.

Für die Überprüfung von Geschwindigkeitsverstößen ist ein physikalisch - technisches Grundwissen notwendig. Für die Bearbeitung einer Bußgeldsache liegen mir die Bedienungsanleitungen aller gängigen Messgeräte, wie etwa Poly Scan Speed der Firma Vitronic, des TraffiPhot der Firma Traffipax oder etwa der ES 3.0 der Firma ESO vor. Für Atemalkoholmessungen wird regelmäßig das Gerät Dräger Alcotest Evidential verwendet. Weitere Erkenntnisse werden in zahlreichen gerichtlichen Bußgeldverfahren hinzugewonnen, insbesondere dann, wenn ein Sachverständiger ein mündliches oder schriftliches Gutachten erstellt.

Für Bußgeldsachen sollte grundsätzlich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bestehen. Sinnvoll ist diese ohne die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, denn hier hängt die Höhe der Rechtsanwaltskosten nicht wie in zivilrechtlichen Sachen, von der Höhe des geforderten Betrages ab. Zu den Rechtsanwaltskosten können Gutachterkosten hinzukommen, die bei Erfolglosigkeit vom Betroffenen zu zahlen sind. Die Kosten können dann schnell das eigentliche Bußgeld um ein Vielfaches übersteigen.


Bußgeldverfahren Zusammenfassung

  • Bußgeldverfahren
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Abstandsmessungen
  • Sorgfaltsverstöße bei Unfällen
  • Benutzen von Mobiltelefonen
  • Bußgelder
  • Bugeldkatalog
  • Fahrverbot
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Fahreignungsregister
  • Überliegefristen
  • Atemalkoholmessungen
  • Fahren unter Alkohol