Rechtsanwalt Frank Durda Hoyerswerda

Anwaltskanzlei für Familienrecht in Hoyerswerda

Familienrecht

Im Bereich des Familienrechts berate ich und vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht. Die Schwerpunkte der Tätigkeit liegen dabei im Bereich Scheidung, des nachehelichen Unterhalts ( Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt), dem Kindesunterhalt, dem Zugewinnausgleich, der Vermögensregelung - insbesondere bei Miteigentum an Immobilien - , sowie der Zuweisung der Ehewohnung und Regelung des ehelichen Hausrats. Auch außergerichtliche und gerichtliche Streitigkeiten bezüglich des Umgangsrechts, der elterlichen Sorge und des Aufenthaltsbestimmungsrechts werden von mir gelöst.

In Verbindung mit der Trennung von Ehegatten übernehme ich die Regelung von Unterhaltsansprüchen, sowie die Klärung aller vermögensrechtlichen Trennungsfolgen. Soweit eine Partei hier nicht für die Kosten einer Beratung oder eines Verfahrens vor dem Familiengericht aufkommen kann, gibt es die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Die Kosten der anwaltlichen und gerichtlichen Tätigkeit werden dann von der Staatskasse übernommen. Im Falle einer Beratung empfiehlt es sich, sich vorher beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu holen. Wird ein gerichtliches Verfahren notwendig, liegen in meiner Kanzlei Formulare für die Beantragung der Verfahrenskostenhilfe bereit.


Wenn Sie sich vorab informieren möchten, was Sie bei der Eheauflösung beachten sollten, schauen Sie hier vorbei: www.scheidung.org


Familienrecht Zusammenfassung

  • Scheidung
  • nachehelicher Unterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensregelung
  • Miteigentum an Immobilien
  • Hausrats
  • Zuweisung der Ehewohnung
  • Umgangsrechts
  • elterliches Sorgerecht
  • Aufenthaltsbestimmungsrechts
  • Unterhaltsansprüchen
  • Trennungsfolgen
  • Familiengericht
  • Verfahrenskostenhilfe
  • Beratungshilfeschein