Der Begriff des Verkehrsrechts umfasst auch die gesondert dargestellten Bereiche des Bußgeld- und Verkehrsstrafrechts, sowie Fahrerlaubnissachen.
Einen wesentlichen Bereich nimmt jedoch das Verkehrszivilrecht ein. Hier geht es um die professionelle Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, die aus Verkehrsunfällen resultieren. Häufig vertrete ich in diesem Bereich auch Motorradfahrer, bei denen meistens die Schmerzensgeldansprüche, der Verdienstausfall und der Erwerbsschaden die größere Rolle spielen als der Schaden am Motorrad selbst. Bei der Geltendmachung der Ansprüche werden von mir auch an weniger bekannte, wenn auch gerichtlich anerkannte Ansprüche gedacht, wie etwa den Haushaltsführungsschaden.
Darüber hinaus gehört zum Bereich des Verkehrszivilrechts die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen und Garantieleistungen bei einem Autokauf bis hin zum Rücktritt vom Vertrag.
Am 01.06.2016 wurde mir von der Rechtsanwaltskammer Sachsen der Titel “Fachanwalt für Verkehrsrecht” verliehen, mit dem gemäß § 14 d Fachanwaltsordnung besondere Kenntnisse in folgenden Rechtsgebieten nachgewiesen wurden:
Die Verleihung dieser Fachanwaltsbezeichnung setzte den Nachweis von 120 Fortbildungsstunden, das Bestehen von drei schriftlichen Leistungskontrollen sowie den Nachweis von mindestens 160 bearbeiteten Fällen in drei unterschiedlichen Bereichen des Verkehrsrechts voraus. Von den 160 verkehrsrechtlichen Fällen müssen mindestens 60 vor Gericht gelangt sein.
Informationen zum Verkehrsrecht finden Sie auch hier: www.anwalt.org