Für meine Mandanten, die eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehme ich die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung, von der Kostenanfrage über die Anforderung von Vorschüssen, wie etwa Gerichtskosten, bis zur direkten Abrechnung der Gebühren. Hierfür steht mir für die meisten Versicherungen ein einfaches elektronisches System zur Verfügung.
Auch Ratsuchende, die keine Rechtsschutzversicherung haben, müssen den Weg zum Rechtsanwalt jedoch nicht scheuen. Hier besteht die Möglichkeit, sich für eine erste Beratung einen Beratungshilfeschein (Formulare) beim zuständigen Amtsgericht ausfüllen zu lassen. Im Falle eines Rechtsstreits kann Prozesskostenhilfe (siehe unten) beantragt werden, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Anwaltskosten zu bezahlen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann nunmehr nach einer Gesetzesänderung auch ein Erfolgshonorar vereinbart werden.
In jedem Fall bin ich bereit, auch über die voraussichtlich oder möglicher Weise entstehenden Kosten umfassend Auskunft zu erteilen. Auch dies gehört für mich zur anwaltlichen Beratung dazu. Da sich die Kosten der Rechtsverfolgung etwa aus Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, Auslagen für Zeugen und Sachverständige und Vollstreckungskosten etc. zusammensetzen können, ist die Summe der entstehenden Kosten schwer überschaubar. Die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sind zudem vom Streitwert und von der Art der anfallenden Gebührentatbestände abhängig. Dies wird von mir verständlich und unter einer wirtschaftlichen Betrachtungweise erläutert.
Formular Beratungshilfe
Formular Prozesskostenhilfe
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