Rechtsanwalt Frank Durda Hoyerswerda

Urteile

Zivilrecht


24. November 2025

Kein Schadenersatz bei grob fahrlässigem Umgang mit Phishing-Nachrichten

Ehepaar Falkenbach* hat einen schweren Fall von Phishingbetrug zu verkraften. Es wird in einer E-Mail dazu aufgefordert vertrauliche Kontodaten weiterzugeben. Dazu hat es einen Link erhalten, der auf eine von Tätern eingerichtete falsche Internetseite führt. Dort gibt Frau Falkenbach sensible Daten weiter, wie Geburtsdatum, EC-Karten-Nummer und die entsprechende PIN. Die E-Mail enthält allerdings zahlreiche Tippfehler und ist auch nicht persönlich an das Ehepaar adressiert. Da das Paar dennoch auf die Forderungen eingeht, können die Betrüger vom gemeinsamen Konto 41.000 Euro abbuchen.

Das Oberlandesgericht Oldenburg musste entscheiden: "Laut Bürgerlichem Gesetzbuch haftet bei unautorisierten Zahlungsvorgängen grundsätzlich der Zahlungsdienstleister. In diesen Fall steht dem aber ein Schadenersatzanspruch der Bank entgegen, da die Kunden grob fahrlässig gehandelt haben. Denn die persönlichen Daten hätten vor unbefugtem Zugriff in jedem Fall geschützt werden müssen. Wegen der Rechtschreibfehler in der E-Mail wären außerdem Zweifel an der Seriosität der Forderungen angebracht gewesen."

Wegen dieses grob fahrlässigen Verhaltens erhält das Paar kein Geld zurück.

Oberlandesgericht Oldenburg (Az.: 8 U 103/23)