Statistisches Bundesamt:
Im Jahr 2021 wurden 662.100 Menschen von deutschen Strafgerichten verurteilt. Das sind 37.200 weniger als im Vorjahr, was einen Rückgang von 5,3 % bedeutet. Damit setzt sich der schon seit Jahren rückläufige Trend bei den Verurteilungen fort, informiert das Statistische Bundesamt.
Die weitaus meisten Verurteilungen resultieren aus Straftaten im Straßenverkehr (157.500), wobei den größten Anteil hieran Verurteilungen wegen Fahrerflucht haben. Eigentums- und Vermögensdelikte stehen auf Platz 2 mit 117.900 Verurteilungen. Auch hier ist ein Rückgang von 5,6 % zu verzeichnen.
Angestiegen ist die Zahl der Verurteilungen wegen Beleidigung (27.900, + 3,8 %). Auch bei den Sexualdelikten gab es eine Zunahme um 10,1 %. Hier weisen die Statistiker allerdings darauf hin, dass in diesem Bereich neue Straftatbestände geschaffen und bestehende (meist) verschärft wurden. 79,2 % der Verurteilungen resultieren in Geldstrafen, der Rest sind Freiheits- oder Jugendstrafen.
Dieser hohe Anteil an Strafdelikten im Straßenverkehr verdeutlicht, dass man in Strafsachen bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht auch in anderen strafrechtlichen Bereichen gut aufgehoben ist. Die Prozessordnung und der Ablauf der Verhandlungen ist in allen Fällen gleich. Neben einem Fachanwalt für Strafrecht ist also der Fachanwalt für Verkehrsrecht am besten geeignet, um professionellen Beistand in Strafverfahren zu bieten.